Brandenburg: Am 04.11.2011 wurde eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit über die Änderung zum Kontenpfändungsschutz veröffentlicht. Bislang waren Schuldner und gleichzeitig Bezieher von Sozialleistungen 14 Tage lang gegen Pfändungen eben dieser Leistungen geschützt. Dazu gehörten Hartz IV-Bezüge...
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