Mi

28

Dez

2011

Was ändert sich für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2012?

Brandenburg: Zum Jahreswechsel 2011/ 2012 treten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Brandenburg zahlreiche Änderungen in Kraft. So profitieren Eltern ab dem kommenden Jahr vom vereinfachten Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten. Und bereits rückwirkend für das Jahr 2011 tritt die Erhöhung des so genannten Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro in Kraft. Über die wichtigsten Änderungen für Steuerzahler in Brandenburg hat heute das Ministerium der Finanzen informiert.

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben einfacher geltend machen;
Ab 2012 wird der Abzug der Kinderbetreuungskosten wie Werbungskosten aufgehoben, ab Jahresanfang gelten Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren stets als Sonderausgaben und können als solche geltend gemacht werden. Die Neuregelung verzichtet auch auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel ob diese erwerbstätig sind und stellt daher eine deutliche Erleichterung für die Eltern dar. Die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden. ...

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading